Ein Arbeitszeugnis muss in sich schlüssig sein
Marzena SickingBescheinigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Arbeitszeugnis überdurchschnittliche Leistungen, dann hat dieser auch in der abschließenden Leistungsbeurteilung Anspruch auf die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“.