Hass-Rede gegen Frauen als Volksverhetzung: Was das Urteil für den Beruf bedeutet
A&W RedaktionWer Frauen als „Menschen zweiter Klasse“, „minderwertige Menschen“ und „den Tieren näherstehend“ bezeichnet, macht sich laut eines aktuellen Urteils wegen Volksverhetzung strafbar. Die Entscheidung ist unter Juristen jedoch umstritten und wirft auch für das berufliche Miteinander Fragen auf.