Kein Lohn bei coronabedingter Schließung
Marzena SickingArbeitgeber sind bei einer behördlichen Schließung des Betriebs im Rahmen der Corona-Pandemie nicht verpflichtet, ihren Angestellten weiterhin Lohn zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott erklärt die Rechtslage.