Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Arbeitsrecht

Wer bei der Urlaubsplanung keine böse Überraschung erleben will, sollte bei Formulierungen im Arbeitsvertrag genau hinschauen. Vor allem sollte man nicht den Fehler begehen und Werktage und Arbeitstage gleichsetzen. Zwischen beiden Begriffen besteht ein großer Unterschied, der sich vor allem bei der Berechnung des Jahresurlaubs bemerkbar macht. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht n einem Urteil klarstellt (21.05.2019, Az. 6 Sa 87/15),

Ist der Samstag ein Werktag?

Nach § 3 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz werden alle Kalendertage, die weder Sonn- noch gesetzliche Feiertage sind, als Werktag gezählt. Daraus folgt, dass der Samstag offiziell als Werktag angesehen wird. Somit zählt der Samstag als regulärer Arbeitstag.

Diese Definition ist jedoch nicht allgemeingültig und kann je nach individuellem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder branchenspezifischen Regelungen variieren. Es ist daher ratsam, im konkreten Arbeitsvertrag nachzusehen, wie dort der Samstag als Arbeitstag definiert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Branchen der Samstag als halber Arbeitstag gilt oder Arbeitszeitverkürzungen an bestimmten Wochentagen vorgesehen sind. Daher ist es ratsam, die spezifischen Vereinbarungen des Arbeitsvertrags zu prüfen, um Klarheit über den Status des Samstags als Werktag zu erhalten.

Was bedeuten 30 Werktage Urlaub für Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche?

Wer an 5 Tagen in der Woche arbeitet und laut Arbeitsvertrag 30 Werktage Urlaub hat, muss dies beim Urlaubsantrag berücksichtigen und 6 Urlaubstage pro freier Woche beantragen.

Ein Beispiel: Eine Medizinische Fachangestellte (MFA) mit 5-Tage-Woche arbeitet laut Arbeitsvertrag von Montag bis Freitag in einer Arztpraxis. In ihrem Arbeitsvertrag ist die Rede von 30 Werktagen Jahresurlaub. Wenn sie also eine Woche freinehmen möchte, muss sie den Antrag nicht nur für ihre üblichen Arbeitstage, sondern für alle Werktage der Woche stellen – also von Montag bis einschließlich Samstag. Da sie nur fünf Tage pro Woche arbeitet, aber pro Woche (ohne Feiertage) für 6 Werktage Urlaub beantragen muss, steht ihr bei dieser Formulierung meist nur ein Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen zu.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher bei Arbeitsverträgen genau auf die Formulierung des Urlaubsanspruchs achten. Um Unklarheiten und Streit zu vermeiden, wird von Experten in der Regel empfohlen, den Urlaubsanspruch in Arbeitstagen und nicht in Werktagen zu formulieren.