Heilpraktikerin haftet für vermeidbaren Tod von Krebspatientin
A&W RedaktionEine junge Frau hat Krebs, aber gute Heilungschancen. Dann entscheidet sie sich gegen die Behandlung bei einem Arzt und setzt allein auf ihre Heilpraktikerin. Die Patientin verstirbt. Nun hat das OLG München die Haftungsfrage geklärt.