Impressum: So schützen Sie sich vor Abmahnungen
Ina ReinschKleine Nachlässigkeiten im Impressum der Praxiswebsite können gravierende Folgen haben. Nicht selten werden Ärztinnen und Ärzte abgemahnt. Wie Sie sich davor schützen können und was ins Impressum gehört.
Die Praxiswebsite ist ein Aushängeschild: Das Team stellt sich vor, oft erhalten Patienten einen ersten optischen Einblick in die Praxis und Informationen über Behandlungsschwerpunkte. Zur vollständigen Website zählt aber auch das Impressum. Jeder „Dienstanbieter“, der geschäftsmäßig gegen Entgelt digitale Dienste anbietet, benötigt nach § 5 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein Impressum. Diese Regelung wird sehr weit ausgelegt. Jeder Betreiber einer Website, die in irgendeiner Weise geschäftlichen Interessen dient, muss ein Impressum bereitstellen. Für Ärzte genügt bereits ein Hinweis auf die von ihnen angebotenen Behandlungen. Doch welche Angaben sind für Praxisinhaber Pflicht?
Digitale-Dienste-Gesetz
§ 5 Abs. 1 DDG regelt, welche Angaben ins Impressum müssen. Dazu zählen allgemeine Angaben wie die Anschrift, die Rechtsform sowie eine E-Mail-Adresse. Bei Ärzten müssen im Impressum zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die konkrete gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, angeben werden. Außerdem zählen auch Hinweise auf die berufsrechtlichen Regelungen für Ärzte sowie auf die zuständige Ärztekammer hinzu.
Obwohl das DDG dies nicht nennt, gehören ins Impressum bei Ärztinnen und Ärzten auch Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Nennung eines Verantwortlichen für die Inhalte auf der Webseite. Bis Mitte 2025 musste außerdem verpflichtend auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union hingewiesen werden. Da die Plattform stillgelegt wurde, sollten diese Angaben nun entfernt werden, um einer Abmahnung vorzubeugen. Auch für die Erreichbarkeit des Impressums auf der Website gibt es genaue Vorgaben. Auch hier sollten Ärztinnen und Ärzte die Regelungen des § 5 DDG befolgen.
Die Inhalte des Impressums müssen übersichtlich und in einer ausreichenden Schriftgröße dargestellt werden. Der Nutzer darf die Angaben auf der Webseite nicht suchen müssen.
Für die Auffindbarkeit des Impressums gibt es eine einfache Regel: Der Nutzer muss es zu jedem Zeitpunkt innerhalb von zwei Klicks erreichen können.
Das Impressum muss ständig verfügbar sein, das heißt, der Nutzer muss jederzeit die technische Möglichkeit haben, das Impressum kostenlos abzurufen und es zu archivieren.
Es drohen hohe Kosten
Fehler im Impressum können teuer werden und haben meist eine Abmahnung zur Folge, in der Regel durch einen Rechtsanwalt. In der Abmahnung wird der Arzt dazu aufgefordert, den Fehler zu beseitigen und die Abmahnkosten zu tragen. Das kostet nicht selten um die 1.000 Euro.
Wer zu unrecht abgemahnt wird, sollte sich beraten lassen und gegen die Abmahnung vorgehen. Das gilt auch für den Fall, dass die Abmahnkosten zu hoch erscheinen. Dann landet man allerdings schnell in einem gerichtlichen Verfahren. Hier gilt: Wer verliert, trägt die Kosten. Der Schritt will daher gut überlegt sein. Wer verurteilt wird, die Fehler im Impressum abzustellen und die Abmahnkosten zu übernehmen, muss auch noch die Gerichtskosten tragen. Diese belaufen sich der ersten Instanz auf um die 2.000 Euro. Hinzu kommen noch die Anwaltskosten. Bei mehreren Instanzen können sich die Kosten auf einige tausend Euro summieren.
Stellt man den Fehler nicht ab, kommt oft noch ein Ordnungsgeld hinzu. Unabhängig davon kann die zuständige Ordnungsbehörde für den Impressumsverstoß ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro festlegen.
Impressumspflicht gilt auch für Social Media
Eine Impressumspflicht besteht in der Regel auch für Social-Media-Auftritte, also etwa für einen von einem Arzt betriebenen Instagram-Account. Auch hier bejahen die Gerichte die Impressumspflicht bereits dann, wenn der Account in irgendeiner Weise geschäftsmäßig genutzt wird. Schon das Suchen einer neuen MFA über Instagram oder das Beschreiben des eigenen Behandlungsspektrums kann die Impressumspflicht auslösen.