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Recht

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sind 2015 insgesamt 14.828 Behandlungsfehlervorwürfen nachgegangen. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall hat sich der Verdacht der Patienten bestätigt. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor.

“Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes vor drei Jahren gibt es einen anhaltenden Aufwärtstrend. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Vorwürfe und damit die Nachfrage nach Sachverständigengutachten des MDK wieder leicht gestiegen”, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Auch die Zahl der bestätigten Fehler ist innerhalb eines Jahres von 3.796 auf 4.046 gestiegen. Die MDS kritisiert, dass es nach wie vor kein System gebe, dass ein systematisches Lernen aus den bestätigten Fehlern ermögliche und regt deshalb eine Meldepflicht für Behandlungsfehler an.

Gutachter prüft Vorwurf des Behandlungsfehlers

Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Die Gutachter gehen dabei unvoreingenommen der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Die Zahl der entsprechenden Klagen dürfte parallel zur gestiegenen Menge der bestätigten Behandlungsfehler steigen.

Laut der aktuellen Statistik bezogen sich 32 Prozent aller Vorwürfe auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 11 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere 11 Prozent auf die Allgemeinchirurgie, 9 Prozent auf die Zahnmedizin und 7 Prozent auf die Frauenheilkunde sowie 5 Prozent auf die Pflege.

Wenn man sich die Fehler danach ansieht, wo sie auftreten, so steht die operative Therapie mit 31 Prozent an vorderster Stelle, gefolgt von der Befunderhebung mit 25 Prozent und der Pflege mit 9 Prozent. 51 Prozent der Fehler wurden verursacht, indem eine notwendige medizinische Maßnahme entweder gar nicht oder zu spät durchgeführt wurde. In 49 Prozent der Fehler wurde eine Behandlung mangelhaft umgesetzt oder es wurde eine wenig sinnvolle, zum Teil sogar eine kontraindizierte Maßnahme vorgenommen.