Arzthaftpflicht: Auch im Ruhestand haften sie für Behandlungsschäden
A&W RedaktionNatürlich machen auch Ärzte Fehler. Viele Haftpflichtfälle sind aber auf das Mitverschulden des Patienten zurückzuführen. Gerade Internisten sind davon oft betroffen. Sie sollten daher nicht versäumen, richtig zu dokumentieren und aufzuklären.