Ärztekammer trödelt: Arzt muss Honorarkürzungen nicht hinnehmen
Marzena SickingWer sich als Vertragsarzt nicht regelmäßig fortbildet, riskiert schmerzhafte Honorarkürzungen. Trödeleien oder Sonderwünsche ihrer Ärztekammer müssen Ärzte aber nicht ausbaden, wie ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf zeigt.