Chronic Fatigue Syndrom: Gericht genehmigt Therapie mit IgG
Ina ReinschEine aktuelle Entscheidung macht Patienten mit CFS und anderen Erkrankungen Hoffnung, für die es noch keine spezifische Medikation gibt – und zeigt, was sich mit Hilfe der behandelnden Ärzte erreichen lässt.
Dass es sich lohnen kann, gemeinsam mit seinen Patienten um die Erstattung der Kosten für eine Therapie zu kämpfen, die erfolgversprechend erscheint, auch wenn diese noch keine Evidenz hat, zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Ein Patient litt unter zahlreichen Erkrankungen. Unter anderem hatte er eine Nierentransplantation hinter sich und litt an einem Chronic Fatigue Syndrom (CFS). Er war als zu 100 Prozent schwerbehindert anerkannt und hatte den Pflegegrad 3.
Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen (IgG)
Wegen seines CFS erstritt er 2024 gerichtlich einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen (IgG) in drei Zyklen mit der Begründung, dass für den Therapieversuch eine ausreichende Mindestevidenz vorliege. Das Gericht hat die Mindestevidenz mit der Begründung als ausreichend für den Therapieversuch angesehen, dass Studien aus Norwegen und Deutschland eine hinreichende Wirksamkeit für eine placebokontrollierte Prüfung ergaben. Die Krankenkasse genehmigte ihm sogar drei weitere Zyklen.
Der Patient beantragte die Versorgung mit IgG nun als Dauertherapie. Zur Glaubhaftmachung der Wirksamkeit fügte er den Zwischenbericht des behandelnden Arztes bei. Aus ärztlicher Sicht sollte die Therapie unverändert fortgeführt werden. Eine Alternativtherapie existiere nicht. Ohne die Therapie sei ein Rezidiv nicht vermeidbar und langfristige weitere Komplikationen nicht voraussehbar. Weil die Fortsetzung der begonnenen Therapie dringend war, beantragte der Patient die Entscheidung im Eilverfahren.
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