Geschäftsführende Ärzte eines MVZ dürfen sich nicht anstellen lassen
Marzena SickingDas Bundessozialgericht hat in einem Verfahren bestätigt, dass ein Medizinisches Versorgungszentrum seine Geschäftsführer nicht anstellen darf. Das MVZ hatte geklagt, nachdem zuvor schon der Zulassungsausschuss die Genehmigung verweigert hatte.