Umsatzsteuer: Auch ästhetische Operationen können eine Heilbehandlung sein
Marzena SickingLeistungen, die der Heilung von Krankheiten dienen, sind für Ärzte umsatzsteuerfrei. Ästhetische Eingriffe führen in diesem Zusammenhang allerdings regelmäßig zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Eine generelle Steuerbefreiung für solche Eingriffe gibt es bis heute nicht.