Unangemessenes Dienstfahrzeug: Kein Vorsteuerabzug für Ferrari
Dennis Janz LL.M.Kein voller Vorsteuerabzug für einen Ferrari oder andere repräsentative Fahrzeuge, das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigt. Was dieses Urteil für Ärzte bedeutet, die Kosten für einen teuren Wagen steuerlich absetzen möchten, erläutert Steuerberater Dennis Janz LL.M., Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB