GKV-Versicherte haben keinen Anspruch auf bestimmten Arzt
A&W RedaktionGesetzlich versicherte Patienten haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, nur von einem bestimmten Arzt behandelt bzw. operiert zu werden. Bestehen sie darauf, muss die Einwilligung in die OP entsprechend eingeschränkt werden. Das hat das OLG Saarbrücken in einem Urteil erklärt.