Notfallbehandlung im Urlaub: Krankenkasse muss nur ortsübliche Kosten erstatten
Marzena SickingIn deutschen Krankenhäusern genießen Patienten eine Behandlung auf hohem Niveau. Diese Standards erreichen viele Kliniken im Ausland nicht. Wer sich auf einer Reise behandeln lassen muss, darf von seiner Krankenkasse dennoch nicht mehr als die Kostenübernahme für den örtlichen Standard erwarten.