Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Vertragsrecht

Im Pool schwimmen Algen, es gibt kein heißes Wasser im Bad und überall Baulärm. Wenn der Entspannungs-Urlaub nach dem Kongress zum Albtraum wird, sollte man vom Reiseveranstalter Geld zurückverlangen. Das funktioniert aber nur, wenn Sie die Mängel rechtzeitig und korrekt anzeigen – und bei einem Rechtsstreit alles beweisen können.

Häufig beschweren sich Urlauber nur an der Hotelrezeption. Doch juristisch reicht das nicht: Vertragspartner des Touristen ist bei Pauschalreisen in der Regel der Reiseveranstalter. Sie müssen Mängel präzise, am besten auf einer Liste, sowie unverzüglich dem Reiseleiter melden und Abhilfe fordern.

Beweise sammeln

Am besten mit Beweisfotos oder Videos – und unter Zeugen. Zudem sollten Sie sich Beschwerde und ihren Termin schriftlich bestätigen lassen. Allerdings muss der Veranstalter auch die Möglichkeit haben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

Fristen für Ansprüche aus Reisemängeln

Wurden die Mängel danach nicht behoben, müssen Sie nach der Rückkehr innerhalb eines Monats Ihre Ansprüche beim Reiseveranstalter per Einschreiben mit Rückschein geltend machen (§ 651g Abs. 1 BGB). Wichtig: Der Betrag, den Sie zurückverlangen, muss beziffert werden. Als Orientierungshilfe für die Höhe der Entschädigung oder die Minderung des Reisepreises nutzt man die Frankfurter Tabelle (www.tabelle.info/frankfurter_tabelle.html).

Minderung des Preises bei Reisemängeln

Permanenter Baulärm etwa berechtigt zu einer Preisminderung um 30 Prozent bei zwei Wochen Urlaub. Wenn aber nur eine Woche vom Dröhnen der Bagger begleitet wird, kommen lediglich 15 Prozent Minderung in Betracht. Zwar beruhen solche Tabellen auf früheren Gerichtsurteilen – sind aber alles andere als verbindend. Jeder Einzelfall ist anders. Wer daher den schnellen Erfolg sucht, schraubt seine Forderung sicherheitshalber etwas zurück. Wichtig dabei: Jeder Mangel berechtigt zu Preisminderungen, doch nur für die Zahl der Tage, an denen er bestand.

Auch wenn Sie verärgert sind, zahlt sich Diplomatie manchmal aus. Denn Reiseveranstalter gewähren aus Kulanz häufig Entschädigungen bei Urlaubsmängeln. Der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich daher erst, wenn wirklich nichts mehr geht.

Autor: Thomas Soltau