Wann Haftungsansprüche nach ärztlichen Fehlern verjähren
Marzena SickingBesteht der Verdacht auf einen ärztlichen Fehler, haben Patienten 3 Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit der Frage beschäftigt, zu welchem Zeitpunkt die Verjährung zu laufen beginnt.