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Recht

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch viele Ärzte zur Flucht nach Deutschland gezwungen. Doch die Hoffnung, dass diese Kollegen die angespannte Lage in den Praxen und Kliniken entspannen, hat sich bislang nicht erfüllt. Das könnte auch an den hohen bürokratischen Hürden liegen, die es für eine Approbation in Deutschland zu überwinden gilt.

Zwar hat das Verwaltungsgericht Bremen nun entschieden, dass ein Arzt, der in einem Nicht-EU-Land Medizin studiert, grundsätzlich eine deutsche Approbation als Arzt erhalten kann. Dafür aber muss er mehrere Voraussetzungen erfüllen: Erforderlich ist es, dass der oder die Betreffende die Grundausbildung im Nicht-EU-Ausland abgeschlossen hat und dies auch nachweisen kann. Zudem muss diese Ausbildung gleichwertig mit der Ausbildung in Deutschland sein (VG Bremen, 5 K 1763/21).

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Ein Verfahren, das es in sich hat

Was auf den ersten Blick machbar klingt, verursacht in der Praxis oft große Probleme.

Denn mit Blick auf die Ukraine gilt eine medizinische Ausbildung als abgeschlossen, wenn der Arzt nicht nur die akademische, sondern auch eine praktische Phase (Internatur oder Ordinatur) erfolgreich absolviert hat. Nicht-Ukrainer, die das sechsjährige Studium in der Ukraine absolviert haben, dort aber keine Ordinatur erhalten, können diese zwar auch in Deutschland ableisten und sich diese dann in der Ukraine anerkennen lassen. Doch der Weg dahin ist steinig.

Mit gutem Willen auf allen Seiten ist vieles möglich

Zunächst müssen die Betreffenden eine Klinik in Deutschland finden, die sie für die erforderliche Zeit (meist zwei Jahre) im entsprechenden Fachbereich beschäftigt. Das wiederum funktioniert nur, wenn sie für diese Zeit eine Berufserlaubnis für diese Beschäftigung erhalten.

Sind diese beiden Hürden genommen, muss die besagte Klinik dem ausländischen Kollegen zudem ein aussagekräftiges Zeugnis über die verrichtete Arbeit ausstellen. Nur damit nämlich besteht die Chance, dass die deutsche Ordinatur in der Ukraine anerkannt wird und der Betreffende eine Bescheinigung der ukrainischen Behörden bekommt, dass seine Ausbildung nun abgeschlossen ist und er damit in der Ukraine als Arzt tätig werden darf. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, haben die Interessenten für eine Approbation in Deutschland aber erst den ersten der beiden erforderlichen Schritte vollzogen. Denn jetzt gilt es, die Berufserlaubnis in Deutschland zu beantragen – und zu erhalten.

Dafür muss ein Gutachter prüfen, ob die (indessen abgeschlossene) ukrainische Ausbildung gleichwertig mit der Ausbildung in Deutschland ist. Ist das der Fall, wird die Approbation erteilt.

Im Zweifel gegen den Kollegen

Auch das Verwaltungsgericht Trier hat bereits die Hürden für die Approbation ukrainischer Ärzte in Deutschland konkretisiert.  Gäbe es Zweifel an der Qualität der Ausbildung, müsse sich der oder die Betreffende vor Ort noch einmal prüfen lassen (Az. 2 K 6384/17.TR).