Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Wettbewerbsrecht

Ärzte dürfen mit Behandlungsmethoden, die sie nicht wissenschaftlich anerkannt sind und die sie dennoch anbieten, nicht werben. Dies gilt auch für den Fall, dass sie in ihrer Praxis positive Ergebnisse mit der Methode erzielen konnten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Januar 2016 (AZ: 9 U 1181/15), hin.

Einem Arzt wurde dabei gerichtlich untersagt, mit einer Magnetfeldtherapie und deren Wirksamkeit zu werben. Er hatte ausgeführt, diese Therapie aktiviere das Immunsystem sowie die Selbstheilung und könne Schmerzen lindern. Tatsächlich ist diese Wirkung bisher aber nicht wissenschaftlich belegt.

Unzulässige Werbung eines Arztes

Die Werbung des niedergelassenen war auf seiner Homepage im Internet zu sehen und beschrieb eine von ihm angebotene Magnetfeldtherapie. Dabei gab er an, durch ein individuell abgestimmtes pulsierendes Energiefeld, das um eine bestimmte Körperstelle aufgebaut werde, die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen gelindert werden könnten. Weiter hieß es, er habe hier sehr gute Erfolge bei der Behandlung von Rückenleiden, Gelenkverschleiß an Knien und Hüfte, Rheuma und Prellungen erzielt. Auch bei Migräne und Durchblutungsstörungen könne die pulsierende Magnetfeld-Therapie nachhaltig helfen.

Der Arzt wies zwar darauf hin, dass diese Behandlung bisher noch nicht wissenschaftlich bestätigt ist. Er erklärte aber auch, dass er in seiner Praxis täglich erfreuliche Therapieerfolge verbuchen könne.

Therapieerfolg muss wissenschaftlich belegt sein

Die Verbreitung dieser Aussagen wurde dem Arzt vom Oberlandesgericht in Koblenz verboten. Sie seien irreführend und damit unzulässig. Schließlich sei die therapeutische Wirksamkeit der Therapie nicht wissenschaftlich belegt. Daran ändere auch der Hinweis auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit der Therapie nichts. Der Arzt selbst habe ja weiter ausgeführt, dass er in seiner Praxis täglich erfreuliche Therapieerfolge beobachte.