Immer seltener werden Bewerbungen per Post verschickt, die meisten gehen heute via E-Mails in den Personalabteilungen ein. Trotzdem können Bewerber noch Kosten von der Steuer absetzen – auch wenn kein Porto und keine Ausgaben für Bewerbungsmappen anfallen.
Bewerbungen per Post zu verschicken, ist nicht mehr zeitgemäß, die meisten Unterlagen werden heute online verschickt. Ausgaben für Porto und Bewerbungsmappen, die sonst als Werbungskosten abgesetzt werden können, fallen da weg.
Was kann man bei der Steuer als Bewerbungskosten anrechnen?
Aber es gibt noch andere Posten, die man in der Steuererklärung geltend machen kann. Dazu hören laut der Bundessteuerberaterkammer alle Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen. Das sind also auch die Kosten für Bewerbungsfotos oder für Bücher zur Gesprächsvorbereitung. Auch die Anreise zu einem Bewerbungsgespräch lässt sich anrechnen – wenn nicht die Klinik diese trägt. Der Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu den Bewerbungskosten ist ebenfalls steuerlich nicht nutzbar.
Wie belege ich den E-Mailversand von Bewerbungen?
Grundsätzlich gilt: Die Belege für Bewerbungskosten muss der Steuerzahler aufbewahren, damit er sie auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen kann. Für versandte E-Mail-Bewerbungen gibt es keine Portokosten und entsprechenden Belege – hier lassen sich allerdings laut Bundessteuerberaterkammer pauschal 2,50 Euro absetzen. Aufbewahren muss man dann aber die E-Mails selbst sowie die Antworten der Unternehmen.
Ich will weiterhin meine Bewerbung mit der Post verschicken. Was kann ich anrechnen?
Auch hier müssen Belege sowie die Anschreiben und Antworten der Unternehmen aufbewahrt werden. Wer die Quittungen und Rechnungen verliert, kann ebenfalls pauschal einen Betrag angeben. 8,50 Euro sind hier der Bundessteuerberaterkammer zufolge möglich.
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