Haftung für Stolperfallen im Krankenhaus
Marzena SickingDas LG Köln hat entschieden, dass ein Krankenhausträger nur auf solche Gefahren hinweisen muss, die für Besucher mit der erforderlichen Aufmerksamkeit nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Doch welche Gefahren sind das?