Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor Medizinstudium
Marzena SickingWer ein Pflichtpraktikum absolviert, das als Zulassungsvoraussetzung für ein Medizinstudium gilt, hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil bestätigt.