Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen
Marzena SickingDer 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am Mittwoch, 12. Dezember 2018, entschieden (B 6 KA 50/17 R), dass Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) organisierten Notdienst teilzunehmen.