Streit um Rettungsdienst-Kosten: Märkisch-Oderland stoppt Gebührenbescheide
Marzena SickingDer Landkreis Märkisch-Oderland verzichtet vorerst auf umstrittene Gebührenbescheide für Rettungsfahrten ohne Krankenhausaufenthalt. Zuvor hatte der Kreis angekündigt, rund 2.000 Fälle rückwirkend abzurechnen. Nach zusätzlicher Finanzhilfe des Landes wird das Vorhaben nun wohl wieder ausgesetzt.
Die Operation Rettungsdienst ohne Gebühren für Bürger stand Brandenburg auf der Kippe: Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte damit begonnen, rund 2.100 Gebührenbescheide für 2025 rückwirkend zu verschicken. Das sei notwendig geworden, um ein Defizit bei Rettungsfahrten zu vermeiden, wie die «Märkische Allgemeine» berichtete.
Ministerium will Gebührenbescheide ausschließen
Nun soll die Aktion gestoppt werden, Als Grund für den Kurswechsel verweist der Landkreis auf die angekündigte finanzielle Unterstützung des Landes Brandenburg. Finanzminister Daniel Keller (SPD) hatte kurzfristig zugesagt, die Landkreise und kreisfreien Städte in den kommenden beiden Jahren mit jeweils 40 Millionen Euro bei den Kosten des Rettungsdienstes zu unterstützen.
„Die angekündigte finanzielle Beteiligung des Landes schafft die Voraussetzung dafür, dass der Landkreis Märkisch-Oderland auf den Versand von Gebührenbescheiden verzichten kann“, erklärte die Kreisverwaltung.
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Als bevorzugte Quelle auswählenLand drängt auf Verzicht
Gesundheitsminister René Wilke (SPD) machte deutlich, dass das Land von den Kommunen einen Verzicht auf Gebührenbescheide erwartet. Mit den zusätzlichen Mitteln solle der eingeschlagene Verhandlungskurs fortgesetzt werden, sagte der Minister. Die Finanzspritze löst allerdings nicht das eigentliche Problem. Seit Jahren streiten Kommunen und Krankenkassen über die Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen, bei denen zwar Rettungswagen oder Notarzt ausrücken, Patienten aber nicht in ein Krankenhaus gebracht werden.
Konflikt bleibt ungelöst
Märkisch-Oderland war bislang der einzige Landkreis in Brandenburg, der angekündigt hatte, Bürgerinnen und Bürger für solche Einsätze direkt zur Kasse zu bitten. Die Entscheidung sorgte landesweit für Diskussionen.
Mit dem Verzicht auf die Gebührenbescheide ist der Konflikt jedoch nicht beendet. Kommunen, Krankenkassen und Gesundheitsministerium verhandeln weiterhin über eine dauerhafte Lösung für die Finanzierung des Rettungsdienstes. Auch die geplante Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene soll dazu beitragen, die Kostenfrage künftig klarer zu regeln.
Kreis verteidigt Bescheide mit Defizit
Märkisch-Oderland verteidigt die Gebühren für Bürger. Wenn der Kreis rund 2,2 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bekomme, seien das ungefähr die Kosten nicht bezahlter Rettungsfahrten ohne Klinikaufenthalt im Jahr, sagte Sprecherin Johanna Seelig. Dazu kämen Defizite für die vergangenen drei Jahre von sechs Millionen Euro. «Insofern sind die Mittel nicht ausreichend.» Sie könnten vielleicht dabei helfen, Gebührenbescheide für die Fahrten 2026 zu vermeiden. Aber: «Für die vorhergehenden Jahre gilt das nicht.»
Die Einsätze der Fahrten von Rettungswagen und Notarzt kosten Geld, auch wenn ein Patient zum Beispiel nicht ins Krankenhaus kommt. Im Normalfall zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte und die Krankenkassen erstatten die Summen. Das gelingt nicht immer. In Cottbus hatten sich Stadt und Kassen aber über die Kosten geeinigt - es kam nicht zu geplanten Gebührenbescheiden. Die Reform der Notfallversorgung des Bundes soll eine Lösung für sogenannte Fehlfahrten ohne Klinik bringen.