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Klinik

Seine Erkenntnisse hat das BAS im „Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ veröffentlicht. Die Auswertung zeigt, dass an vielen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht.

So sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Verträge mit Hilfsmittel-Leistungserbringern so abzuschließen, dass sie für Versicherte möglichst transparent nachvollziehbar sind. Laut Bericht ist dies aber nicht immer der Fall. Im Gegenteil: Nach Einschätzung des BAS gibt es große Defizite bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Dies wirke sich negativ auf die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus.

Vergleich der Kassen-Leistungsangebote für Patienten schwierig

Beispielsweise verfügen nicht alle Krankenkassen über eine ausreichende Anzahl an Verträgen. Ferner kommen die gesetzlichen Krankenkassen nur vereinzelt ihrer Pflicht nach, über Vertragsinhalte zu informieren, sodass ein Vergleich der Leistungsangebote verschiedener Krankenkassen erschwert wird.

Das BAS bemängelt außerdem, dass viele Krankenkassen keine strukturierten Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durchführen, um die Qualität in der Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Beratungen werden von vielen Leistungserbringern nur digital angeboten, was insbesondere für ältere Menschen oft ein Problem darstellt.

Landesweit einheitliche Versorgungsverträge für Hilfsmittelversorgung gefordert

In seinem Sonderbericht fordert das BAS das Ende des wettbewerbsbasierten Models. „Ein wesentlicher Baustein ist dabei unsere Einschätzung, dass sich das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung nicht bewährt hat. Wir schlagen deshalb eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge vor“, so Frank Plate, Präsident des BAS.

Den Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie auf der Internetseite des BAS : www.bundesamtsozialesicherung.de