Urteil zu Sozialversicherungsbeiträgen: Honorarärzte sind nicht selbständig
Dennis Janz LL.M.Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall). Steuerberater Dennis Janz über das aufsehenerregende Urteil.
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB