Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Klinik

In die aktuelle Debatte um “Bereitschaftsdienstpraxen der KVen”, “Klinikambulanzen”, “Portalpraxen” und ähnliche Begriffe, die Steuerungsmaßnahmen für Patienten zwischen ambulanter und stationärer Akutversorgung beschreiben, bringt sich die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Dr. Angelika Prehn, mit einem eigenen Vorschlagskatalog zur Verbesserung ein:

  1. Hausärzte werden von den Kliniken angestellt und arbeiten in der Rettungsstelle. Und entscheiden: Was ist ein ambulanter, was ein stationärer Fall? Grundsätzlich gilt hier zunächst: Alle, die im Rettungswagen angefahren werden, gehören in die Notaufnahme (Rettungsstelle), alle anderen in die Notdienstpraxis (,Portalpraxis‘), sprich: in die ambulante Versorgung.
  2. Die Triage wird gemeinsam von einer geschulten Aufnahmekraft des Krankenhauses und dem Hausarzt gemacht.
  3. Patienten, die nicht im Rettungswagen gebracht werden, zahlen zur Behandlung 20,00 Euro. Handelt es sich dann doch um einen Notfall, wird die Gebühr zurückerstattet.
  4. Voraussetzung ist, dass die Krankenkassen die in den Rettungsstellen durchgeführten Untersuchungen vollständig bezahlen (extrabudgetäre Vergütung).

Prehn befürchtet ohne eine entsprechende Regelung “eine große Fehlversorgung, die sich im ambulanten Bereich bemerkbar macht, wenn wir nach den Ideen des vdek in jedes Krankenhaus rund um die Uhr niedergelassene Ärzte setzen”: Ärzte würden aus den Praxen gezogen, sodass sie für die ambulante Regelversorgung nicht mehr zur Verfügung stünden. Rettungsstellen wiederum würden “verstopft”, und schwere Fälle müssten warten. “Das ist nicht im Sinne der Ärzte und schon gar nicht im Sinne der Patienten”, so die KV-Vorsitzende.

Quelle: KV Berlin