Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Politik

Es entspreche langjährigen Forderungen des Verbandes, dass Medizinstudierende von Beginn an mit Patienten und realem Handlungsgeschehen in Berührung kommen und im Studium auch basiswissenschaftliche und evidenzbasierte Grundlagen vermittelt werden. Vorrangiges Ziel der Novellierung müsse aber die Verbesserung der Qualität des Studiums sein. So heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte. „Angehende Mediziner werden durch eine breit gefächerte Ausbildung zu kompetenten Ärztinnen und Ärzten und nicht durch verpflichtende Abschnitte oder Prüfungen in bestimmten Fächern“.

Zusätzlicher Finanzbedarf weiterhin nicht abgedeckt

Bedauerlich sei auch, dass die Politik es versäumt habe, den entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu ermitteln und keine Ambitionen zeige, das Kapazitätsrecht grundlegend zu reformieren. Kritik übt der größte deutsche Ärzteverband an der Erhöhung von rund 500 Unterrichtsstunden. Die lassen sich im Wesentlichen auf die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit, den größeren Umfang der Blockpraktika zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung und die Ausweitung des patientenbezogenen Unterrichts zurückführen. „Eine solch umfangreiche Erhöhung der Unterrichtszeit, der keine Kürzungen an anderer Stelle gegenüberstehen, ist aus Sicht des Marburger Bundes weder den Studierenden noch dem Lehrpersonal zuzumuten.“

Positive Ansätze im BMG-Referentenentwurf vorhanden

Als positiv bewertet der Marburger Bund die Ansätze zu einer gemeinsamen Ausbildung mit anderen Gesundheitsberufen. Interprofessionalität spiele in der Gesundheitsversorgung der Zukunft eine besondere Rolle. Gleiches gelte für kommunikative Kompetenzen, sowohl im Arzt-Patienten-Verhältnis wie auch in intra- und interprofessionellen Gesprächen.

Auch eine verstärkte Ausbildung im ambulanten Sektor und die Einbeziehung entsprechender Lehreinrichtungen sei grundsätzlich richtig. Dies bereite Studierende umfassend auf eine mögliche Tätigkeit im ambulanten Sektor vor. Es könne aber den Universitäten nicht allein überlassen werden, die qualitativen Anforderungen an entsprechende Lehreinrichtungen wie auch an die zukünftigen Lehrärztinnen und Lehrärzte zu definieren. Die Approbationsordnung müsse zwingend Kriterien und Vorgaben zur Qualifizierung der Lehrpersonen enthalten, fordert der Marburger Bund.

Keine Lösung für Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr

Mehr als enttäuschend ist aus der Sicht der Ärztegewerkschaft, dass bei einem der wichtigsten Anliegen der Studierenden, der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr, keine Lösung gefunden wurde. Nach wie vor ist kein Rechtsanspruch auf eine Mindesthöhe dieser dringend notwendigen Geldleistung vorgesehen, obgleich Medizinstudierende im PJ ganz selbstverständlich für umfangreiche Hilfstätigkeiten eingesetzt werden und meist eine 40-Stunden-Woche zu absolvieren haben. Der Marburger Bund setzt sich deshalb für eine bundesweit einheitliche, existenzsichernde Gewährung von Geldleistungen mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes ein. Dies solle sowohl für ambulante als auch stationäre PJ-Abschnitten gelten.

Den BMG-Referentenentwurf “Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung” (Stand 17.11.2020) finden Sie auf der Homepage des  Bundesministeriums für Gesundheit.