Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Sommerhitze erhöht das Unfallrisiko

Verglaste Fensterfronten, Südlage, fehlende Klimaanlage – in vielen Arztpraxen wird es im Sommer unerträglich heiß. Hitze ist ein ernstzunehmendes Problem. Zwar nimmt die Arbeitsqualität bei hohen Temperaturen nicht gleich ab. Aber Studien zeigen, dass Mitarbeitende sich mehr anstrengen müssen und schläfriger werden. Damit steigt an Sommertagen auch die Unfallgefahr.

Das hat der deutsche Gesetzgeber erkannt und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgelegt, wie warm es in Arbeitsräumen und damit auch in Arztpraxen sein darf.

Ab wann ist es in Innenräumen zu heiß?

Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll demnach 26 Grad Celsius nicht übersteigen. Dabei kommt immer auf die Innentemperatur an, nicht darauf, was das Thermometer im Freien anzeigt. Wenn das Thermometer drinnen auf mehr als 26 Grad Celsius klettert, sind sie als Praxisinhaber in der Pflicht: Ab 26 Grad Celsius sollen Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Zum Beispiel,

  • indem sie in den frühen Morgenstunden lüften,
  • indem sie elektrische Geräte nur bei Bedarf anschalten,
  • indem sie die Bekleidungsregeln lockern
  • oder Ventilatoren aufstellen.

Das sind Beispiele, die die Technische Regel Raumtemperatur nennt. Sie sind als Vorschläge zu verstehen. Jeder Arbeitgeber muss selbst entscheiden, welche Maßnahmen er ergreift.

Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen

Ab 30 Grad Celsius sind diese oder andere geeignete Maßnahmen nicht mehr nur wünschenswert, sondern verpflichtend. Das heißt, der Arbeitgeber muss etwas gegen die Hitze unternehmen. Wer hier nicht handelt, kann sich im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigungen gegenüber seinen Mitarbeitenden schadensersatzpflichtig machen.

Wärmer als 35 Grad darf es nicht werden

Klettert das Thermometer in den Praxisräumen auf über 35 Grad Celsius, herrscht Alarmstufe Rot. Dann ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet, wie es in der Technischen Regel heißt. Doch was bedeutet das für die Praxis? Die Vorschrift schlägt etwa Luftduschen oder Wasserschleier oder das Tragen von Hitzeschutzkleidung vor. Das ist in einer Arztpraxis nicht praktikabel und bedeutet: Die Praxis muss eigentlich geschlossen werden.

Gibt es Hitzefrei im Job?

Nein, einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist allerdings gesetzlich verpflichtet, einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, von dem weder Schaden noch Gefahren für die Mitarbeitenden ausgeht.

Unternimmt der Chef nichts gegen zu hohe Temperaturen, können Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, das heißt, sie können im Extremfall auch die Arbeit verweigern. Bevor sie das tun und wegen zu großer Hitze nach Hause gehen, müssen sie dem Arbeitgeber aber die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen und sie müssen ihr Vorhaben ankündigen.