BAG: Warum getrennte Kapitalkonten sinnvoll sind
Themenpartner VirchowbundIn einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) müssen pro Arzt bzw. Ärztin zwei Kapitalkonten geführt werden: ein Kapitalkonto I (Festkapitalkonto) und ein Kapitalkonto II (variables Kapitalkonto). Spätestens beim Ausstieg aus einer Berufsausübungsgemeinschaft sind andernfalls Probleme vorprogrammiert. Weshalb, das erklären der Virchowbund und die Kanzlei Prof. Dr. Bischoff & Partner.