Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Die entscheidende Abrechnungsposition für die Diagnostik angiologischer Krankheitsbilder ist für diese internistische Fachgruppe die Gebührenordnungsposition (GOP) 13300, die „Zusatzpauschale Angiologie“.

GOP 13300

Die GOP 13300 ist bewertet mit 535 Punkten, das entspricht derzeit (2021) einem Honorar von 59,52 Euro. Das Zeitquartalskonto wird dabei mit 26 Minuten belastet. Obligater Leistungsinhalt dieser Zusatzpauschale sind vier dopplersonografische Leistungen mittels Duplexverfahren (s. Textkasten). Von diesen muss mindestens eine Leistung erbracht werden, um die GOP abrechnen zu können, da alle mit und/oder verknüpft sind.

Eine weitere obligate Leistung ist die Durchführung der Sonografien als farbkodierte Untersuchungen gemäß GOP 33075. Außerdem beinhaltet sie zusätzliche fakultative Leistungen gemäß den GOP 33060, 33061 und 33071.

Etwas anders stellt sich die Situation bei belegärztlicher Tätigkeit dar. Hier ist die GOP 13300 nicht abrechenbar. Stattdessen sind die in den obligaten und fakultativen Leistungsinhalten genannten Teilleistungen jeweils gesondert, gegebenenfalls mehrfach berechnungsfähig.

GOP 13301

In Zusammenhang mit der GOP 13300 ist die GOP 13301, die Laufband-Ergometrie, abrechenbar, bei der obligat eine Laufband-Ergometrie unter fortlaufender Monitorkontrolle erbracht werden muss. Fakultativ sind die Bestimmung des Dopplerdruckindex nach Belastung sowie eine eventuelle Kaltluftprovokation in die Leistung implementiert. Die Bewertung ist mit 61 Punkten überschaubar. Bei belegärztlicher Tätigkeit muss die wertgleiche GOP 36883 abgerechnet werden.

GOP 33042, 33043

Auch wenn die Gefäßsonografien in toto nicht gesondert berechenbar sind, so können dennoch weitere Sonografien von Interesse sein. Bei Fragen einer eventuellen extravasalen Obstruktion sind hier die Sonografie des Abdomens (GOP 33042) oder die sonografische Untersuchung eines oder mehrerer Uro-Genital-Organe (GOP 33043) zu erwähnen. Bei beiden Positionen handelt es sich um Untersuchungen mittels B-Mode-Verfahren.

Labor

Bei der Labordiagnostik sind für die eigene Abrechnung vorwiegend die in der eigenen Praxis als POCT-Test abrechenbaren Leistungen interessant. Dazu gehört die INR-Bestimmung (GOP 32026/4,70 Euro, Stand 2021/1) und für Erkrankungen im venösen Bereich der D-Dimer-Schnelltest (GOP 32027/15,30 Euro, Stand 2021/1).

GOP 13300 – Obligater Leistungsinhalt: Sonografie …
  • der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße (GOP 33070) und/oder
  • der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße (GOP 33071) und/oder
  • der extremitätenver- u/o -entsorgenden Gefäße (GOP 33072) und/oder
  • der abdominellen und/oder retroperitonealen Gefäße oder des Mediastinums (GOP 33073)

Der Autor: Dr. med. Heiner Pasch, approbierter Arzt und Abrechnungsexperte