Regress: Die Ausschlussfrist kann gehemmt werden
A&W RedaktionNach vier Jahren Ausschlussfrist benötigen Niedergelassene keinen Regress mehr befürchten. Es sei denn, etwas hebelt diese Frist aus.
Nach vier Jahren Ausschlussfrist benötigen Niedergelassene keinen Regress mehr befürchten. Es sei denn, etwas hebelt diese Frist aus.