Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Untersuchungen aus Deutschland belegen, dass mehr als 30 Prozent der Über-65-Jährigen, mehr als 40 Prozent der Über-80-Jährigen und über 50 Prozent der Altenheimbewohner und -bewohnerinnen einmal jährlich stürzen. Dabei sind Frauen öfter betroffen als Männer.

Ursachen sind nicht nur geriatrische Erkrankungen, sondern auch kardio-vaskuläre Erkrankungen, orthopädische sowie neurologische Krankheiten.

GKV-Abrechnung

Gibt man beim EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) als Suchwort „Sturzgefahr“ ein, findet man nur einen Treffer. Nämlich bei der Nr. 03360 (113 Punkte) als einer von vier Teilleistungen: Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren. Als mögliche Tests sind Timed Up-&-go-Test und Tandem-Stand aufgeführt. Diese Tests sind aber außerhalb des Basisassessments anders als die Demenztests (03242/23 Punkte) nicht gesondert abrechenbar.

Ebenso wichtig zur Beurteilung einer möglichen Sturzgefahr ist die laufende Betreuung bei geriatrischen Grunderkrankungen, abrechenbar einmal im Quartal mit der Nr. 03362 (174 Punkte).

Eine weitere entscheidende Leistung zur Beurteilung der Sturzgefahr ist neben der Versichertenpauschale (03000) das ärztliche Gespräch (03230/128 Punkte). Zumal es auch dann abgerechnet werden kann, wenn es nur mit einer Kontaktperson des Patienten geführt wird.

Bei einem Hausbesuch (01410/212 Punkte) hat der Hausarzt die Chance, mögliche Stolperfallen in der Wohnung zu entdecken und dann auch möglichst eine Abhilfe zu empfehlen.

Privatabrechnung

In der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) kommt das Wort Sturzgefahr überhaupt nicht vor. Dennoch gibt es eine größere Anzahl von Nummern, die für die Beurteilung der Sturzgefahr wichtig sind. Neben der normalen Beratung (1/80 Punkte) sind hier die eingehende Beratung (3/150 Punkte) und die Erörterung (34/300 Punkte) erwähnenswert. Von besonderer Bedeutung ist auch die Erhebung der Fremdanamnese (4/220 Punkte), die auch in Abwesenheit des Patienten erfolgen kann.

Bei den Untersuchungen kommen alle körperlichen Untersuchungen ins Spiel (Nrn. 5, 7 und 8 / 80, 160 und 260 Punkte), in deren Rahmen auch die eigentlichen Mobilitätstests durchzuführen und abzurechnen sind. Entscheidend sind manchmal auch eine neurologische (800/195 Punkte) oder psychiatrische Untersuchung (801/250 Punkte). Beide sind nicht mit der Nr. 8 kompatibel.

Ein erforderlicher Hausbesuch kann mit der Nr. 50 (320 Punkte + Wegegeld) abgerechnet werden.

Kardiovaskuläre Diagnostik

Auch zur Beurteilung der Herz-Kreislauffunktion gibt es für den Hausarzt abrechenbare Leistungen.

Neben dem Ruhe-EKG (Nur GOÄ: 651/253 Punkte) sind dies die Ergometrie (EBM: 03321/200 Punkte; GOÄ: 653/445 Punkte), das Langzeit-EKG (EBM: 03222+03341/67+92 Punkte; GOÄ: 659/400 Punkte) und die Langzeit-Blutdruckmessung (EBM: 03324/75 Punkte, GOÄ: 654/150 Punkte).

Stolperfallen zu Hause
Im Haushalt existieren oft gefährliche Stolperfallen. Diese sind den älteren und weniger mobilen Bewohnern in der Regel gar nicht bewusst. Deren Beseitigung erfordert vielfach hohe Überzeugungskraft. Dazu gehören u.a.

  • lose Kabel,
  • Bodenunebenheiten,
  • Stufen, z.B. am Raumeingang,
  • kleine Trittleitern ohne Griffe zum Festhalten,
  • Teppiche, Brücken mit deutlichem Niveauunterschied zum Fußboden,
  • Bodenvasen,
  • enge Durchgänge,
  • schlechte Lichtverhältnisse und Beleuchtung.