Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

In der ambulanten medizinischen Versorgung wird nach der deutschen Modifikation des ICD-10 (ICD-10GM) kodiert. Im Rahmen von COVID-19 wurden einige neue Codes eingeführt. In diesem Zusammenhang wird vermehrt nachgefragt, was B34.9G bedeutet und wann dieser Code korrekt eingesetzt wird.

Codierung im hausärztlichen und im fachärztlichen Versorgungsbereich

Im hausärztlichen Versorgungsbereich muss endständig nur bis zur vierten Stelle kodiert werden. Im fachärztlichen Versorgungsbereich muss zumindest im Fachgebiet endständig bis zur fünften Stelle kodiert werden. Somit müssen die fachärztlich tätigen Kollegen eine wesentlich geringere Zahl an unterschiedlichen Diagnosen codieren.

Codes mit 9 an vierter Stelle sind oft nur Notlösungen

Gehen wir in den ICD-10. Auf den Buchstaben, der meist das Organgebiet darstellt, folgen zwei Zahlen. Das entspricht einem Dreisteller. Dann folgen ein Punkt und maximal noch zwei Zahlen. Davon muss im hausärztlichen Bereich nur die erste Stelle hinter dem Punkt noch kodiert werden. Die zweite Stelle ist aber sinnvoll, wenn die Diagnostik oder die Arzneiverordnung durch Angabe der fünfstelligen Codierung so präzisiert wird, dass zeitaufwendige Nachfragen unterbleiben.

Die Forderung, so präzise wie möglich zu codieren, steht unter Punkt 2 der Anleitung zur Verschlüsselung auf www.dimdi.de bei den ergänzenden Informationen. Damit kommen wir zum Code B34.9G.

Für welche Diagnose steht B34 9 g?

B25 bis B34 steht für sonstige Viruskrankheiten. Dazu gehören zum Beispiel die Mumps mit B26.-. Wenn keine Komplikationen vorliegen, kommt an die vierte Stelle die 9. Der häufig gefragte Code B34.9 steht für Virusinfektion, nicht näher bezeichnet. Ergänzend steht dabei Virämie ohne nähere Angabe. Was das bedeutet, sieht man zum Beispiel bei B34.2: Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation. Da weiß man zumindest, dass der Virus spezifiziert wurde.

Code B34.9G richtig einsetzen

Wann kann man den Code B34.9G für eine gesicherte Diagnose also einsetzen? Sicher extrem selten und nur kurzfristig. Bei den meisten Infektionen wird man organbezogen codieren. Das bedeutet, bei einem oberen Atemwegsinfekt benutze ich die J06.9. Der ist in aller Regel viral verursacht, aber mehrheitlich wird kein Virus identifiziert. Diese Codierung ist dann präziser, weil zumindest das Organsystem feststeht. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nur bei unspezifischen Symptomen, die keinem Organ zuzuordnen sind, B34.9G kodiert werden kann – wenn man im Blut zwar eine Virämie nachgewiesen hat, aber ohne Spezifizierung.

Zusatzkennzeichen
  • Neben dem „G“ für die gesicherte Diagnose gibt es noch „V“ für die Verdachtsdiagnose, „A“ für den Ausschluss und „Z“ für den symptomlosen Zustand.
  • „R“, „L“ und „B“ stehen für rechts, links und beidseitig.
  • *-Codes dürfen nicht allein benutzt werden. Sie dienen der Erläuterung eines voranstehendes Codes, der dann mit einem Kreuz zu kennzeichnen ist.
  • !-Codes dürfen ebenfalls nicht allein genutzt werden. So ist ein Weichteilschaden I. Grades nur als Ergänzung der Oberarmfraktur in der Codierung zulässig.