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EBM und GOÄ: Klimabezogene Beratung abrechnen

von A&W Online

Glühbirne in Form einer Pflanze
Foto: dehweh - stock.adobe.com

Die Auswirkungen des Klimas auf die Gesundheit dringen allmählich auch ins Bewusstsein der Patienten. Es macht zunehmend Sinn, das Thema auch in Gesundheitsuntersuchungen zu integrieren. Hier erfahren Ärzte, wie die dazugehörige Beratung abgerechnet werden kann.

Wer gesetzlich versichert ist, hat entsprechend der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen. Für Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren gilt das einmalig. Ab dem 35. Geburtstag kann die Leistung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.

GOP 01732 ist im EBM

Die Gesundheitsuntersuchung mit der GOP 01732 ist im EBM mit 326 Punkten (aktuell 36,27 Euro) bewertet. Neben einer ausführlichen Anamnese umfasst das Leistungsspektrum unter anderem auch eine gründliche körperliche Untersuchung, Laboruntersuchungen aus Blut und Urin (<35 Jahren nur aus dem Blut und nur bei entsprechendem Risikoprofil) sowie eine umfangreiche Aufklärung und Beratung.

Da Ärzte nach Vorgaben der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA im Rahmen der Beratung und Aufklärung unter anderem die Wahrscheinlichkeit für ein kardiovaskuläres Ereignis und entsprechende Managementstrategien, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowie das Stressmanagement ihrer Patienten besprechen sollen, ist eine klimabezogene Gesundheitsberatung durchaus angebracht.

Gesprächsposition ansetzen

Wer diese allerdings so engagiert und umfangreich betreiben möchte, wird mit der angesetzten Kalkulationszeit von gerade einmal 19 Minuten (Prüfzeit 15 Minuten) für die GOP 01732 oft nicht hinkommen.

Deshalb ist es sinnvoll und legitim, wenn die Beratung besonders aufwändig ist, zusätzlich noch das ärztliche Gespräch mit der GOP 03230 anzusetzen. Es ist mit 128 Punkten bewertet, was derzeit 14,24 Euro entspricht und kann jeweils für vollendete zehn Minuten Gesprächsdauer pro Sitzung in Rechnung gestellt werden. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie nicht durch zu viele sogenannte problemorientierte Gespräche in eine Plausibilitätsprüfung nach Zeitprofilen rutschen.

Achtung: Im Gegensatz zur 01732 kann die 03230 nur von Hausärzten und nicht von fachärztlich tätigen Internisten abgerechnet werden.

Zusatzqualifikation nutzen

Hausärzte, die über eine Zusatzqualifikation zur Erbringung psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen, können in Einzelfällen auch die GOP 35100 (differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände) beziehungsweise GOP 35110 (verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen) für ihre klimabezogene Gesundheitsberatung in Rechnung stellen. Beide Positionen werden mit je 193 Punkten beziehungsweise aktuell 21,47 Euro honoriert und dürfen nicht nebeneinander in Rechnung gestellt werden.

Auch wenn die Leistungsbeschreibung zur psychosomatischen Grundversorgung keine Diagnosen nennt, sollten Sie sich an den in der Psychotherapie-Richtlinie § 26 Abs. 1 festgelegten Indikationen orientieren, damit es zu keinen Streichungen kommt. Wichtig: Zur sauberen Dokumentation gehört verpflichtend auch ein Vermerk über die ätiologischen Zusammenhänge der Störung (z.B. nichtorganische Schlafstörung wegen Zukunftsängsten aufgrund des Klimawandels).

Privatliquidation

Bei Privatversicherten lässt sich die Klimasprechstunde am besten über die eingehende Beratung mit der Nr. 3 und einfach 8,74 Euro in Rechnung stellen. Bitte achten Sie darauf, dass das Gespräch mindestens 10 Minuten dauert und lediglich als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 erbracht werden darf. Längere Gespräche werden mit entsprechendem Faktor gesteigert.

Alternativ kann auch die Erörterung mit der Nr. 34 in Rechnung gestellt werden. Allerdings ist die Leistung innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig und darf nicht neben anderen Gesprächsleistungen oder der homöopathischen Erstanamnese berechnet werden. Die Erörterung muss mindestens 20 Minuten dauern und kann bei längeren Gesprächen entsprechend gesteigert werden.

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Author's imageIlias TsimpoulisChief Medical Officer bei Doctolib
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