Neue Abrechnungsmöglichkeit zur elektronischen Patientenakte
Marzena SickingZum Thema elektronische Patientenakte (ePA) gibt es Neuerungen bei der Abrechnung: Rückwirkend ab dem ersten Januar 2021 wurden die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01647 und 01431 in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.