Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

So sieht die Hygienepauschale konkret aus: Bis zum 31. Juli 2020 können Ärzte in der ambulanten Versorgung für jeden unmittelbaren Arzt-Patientenkontakt einen Betrag in Höhe von 14,75 Euro für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen.

Telemedizin: In der Psychotherapie werden die Möglichkeiten zum Einsatz von Telemedizin in der Corona-Krise erweitert. Hier kann ausnahmsweise auf den sonst erforderlichen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichtet werden, damit der Patient nicht unversorgt bleibt.

Im Interesse von Patienten, die in der aktuellen Krisensituation den Arzt nicht aufsuchen können und bei denen auch keine Video-Sprechstunde möglich ist, kann eine längere telefonische Beratung sinnvoll sein, um die Versorgung zu sichern. Dazu gibt es ebenfalls eine Abrechnungsempfehlung der BÄK.

Statement des PKV-Verbandes

Zur Vereinbarung mit der Bundesärztekammer erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Ralf Kantak: “Die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind auch in der Corona-Pandemie ein unverzichtbarer Beitrag zur Tragfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems insgesamt. Der Schutz unserer Krankenhäuser und des gesamten Gesundheitssystems vor einer Überlastung beginnt in jeder Arzt- und Facharztpraxis. Die Praxen sind mit allen erforderlichen Hygiene- und Distanzmaßnahmen darauf vorbereitet, ihre Patienten sicher zu betreuen.

Die Versicherten sollten daher jetzt nicht länger aus Sorge vor Ansteckungen ihre Arztbesuche aufschieben oder absagen. Gerade Patienten mit chronischen Erkrankungen benötigen die regelmäßige ärztliche Betreuung, sonst erhöhen sie ihre gesundheitlichen Risiken. Patienten mit akuten Beschwerden sollten die ärztliche Untersuchung keinesfalls hinauszögern. Auch wichtige Vorsorgeuntersuchungen sollten nicht lange aufgeschoben werden, weil zu spät entdeckte Krankheiten umso schwerer zu bewältigen wären und zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen.

Wir empfehlen den Versicherten, jeweils Kontakt mit ihrem Arzt aufzunehmen. Möglicherweise bieten sich auch Optionen für eine Beratung per Telefon oder Video. Für Privatversicherte war es bereits vor der Corona-Pandemie möglich, sich den digitalen Arztbesuch erstatten zu lassen. Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) kennt die ‘Beratung auch mittels Fernsprecher’, die es dem Arzt erlaubt, eine digitale Sprechstunde abzurechnen. Die PKV geht hier mit gutem Beispiel voran. Die Vereinbarungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband zeigen einmal mehr, dass der private Bereich im Gesundheitswesen seiner Verantwortung für die medizinische Versorgung gerecht wird.”