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Schilddrüse: So rechnen Sie die Sonografie richtig ab

von Dieter Jentzsch

Sonografie der Schilddrüse
Farbcodierte Untersuchung der Schilddrüse. Foto: Belish - stock.adobe.com

In der GOÄ ist der Ultraschall der Schilddrüse mit Nummer 417 gesondert ausgewiesen und mit dem Mittelwert von 28,15 € geringfügig höher bewertet als das Sono anderer, nicht gesondert erwähnter Organe nach Nummer 410 mit 26,81 €. Das verpflichtet, sich für die Sonografie der Schilddrüse dieser Nummer zu bedienen.

Häufig taucht die Frage auf, ob auch die Nebenschilddrüsen in der Leistung nach Nummer 417 enthalten sind. Die Nebenschilddrüsen sind jedoch als Organe eigenständig zu betrachten, (siehe dazu auch die GOP 2755 und 2756 im Abschnitt C VIII Halschirurgie). Deshalb kann deren Sonografie nach Nummer 420 bis zu dreimal in einer Sitzung abgerechnet werden.

Besondere Techniken der Sonografie abrechnen

Falls bei der Sonografie die Duplextechnik oder/und eine Frequenzspektrumanalyse angewandt oder auch transkavitär untersucht wurde, kommen die Zuschläge mit ihren Festbeträgen hinzu. Eine Ausnahme bildet der Zuschlag GOÄ 403, der unter üblichen Umständen zum 1,8-fachen, mit einer Begründung zum 2,5-fachen Satz berechnet werden kann, siehe untenstehende Tab. 1.

Tab. 1: Sonografie Schilddrüse und Nebenschilddrüsen
Nummer Text Betrag Faktor 2,3 Zuschlag
417 Sonografie der Schilddrüse 28,15 €
420 Erste Neben-SD 10,72 €
420 Zweite Neben-SD 10,72 €
420* Dritte Neben-SD* 10,72 €
401 Zuschlag Duplextechnik inkl. Farbcodierung 23,31 €
403 Zuschlag transkavitär 15,74 €
404 Zuschlag Frequenzspektrumanalyse 14,57 €
* Wenn alle vier selbstständig funktionstüchtigen Nebenschilddrüsen geschallt wurden, darf Nummer 420 dennoch nur dreimal berechnet werden. Mit Hinweis auf das eine zusätzliche Organ kann ein erhöhter Faktor bei der dritten GOÄ 420 begründet werden.

Höherer Steigerungsfaktor bei der Abrechnung

Die Anzahl der geschallten Nebenschilddrüsen ist nur ein Kriterium für den Ansatz eines erhöhten Faktors. Nach § 5 der allgemeinen Bestimmungen der GOÄ können die Schwierigkeit der Erkrankung, der Zeitaufwand oder besondere Umstände bei der Ausführung sowohl für die Hauptleistung 417, als auch für die weiteren Organe nach Nummer 420 ein gesteigertes Honorar rechtfertigen. Zu den Schwierigkeiten können zum Beispiel der Zustand nach Voroperationen in diesem Gebiet oder Verwachsungen gehören oder der Ultraschall kann aus anderen Gründen im Einzelfall zeitaufwändiger, schwieriger oder mit besonderen Umständen behaftet gewesen sein.

Sonografie von hirnversorgenden Arterien

Im Gegensatz zur Sonografie der Schilddrüse ist die Lage bei Duplexuntersuchungen der hirnversorgenden und Periorbitalarterien schwieriger. Hier dürfen die Zuschläge 401 und 404 nicht neben der Hauptleistung 645 abgerechnet werden. Es ist aber möglich, diesen besonderen Aufwand über den Faktor der GOP 645 abzubilden. Es hat sich der folgende Nummernansatz entwickelt (Tab.2).

Tab. 2: Sonografie Carotiden
GOÄ-Nummer Honorar zum
Mittelwert
Honorar bis 3,5-f./ 2,5-f.
Art. Carotis re. 410 26,81 € 40,80 €
Art. Carotis li.,
Aa. vertebralis re+li
3 x 420 32,36 € 48,96 €
Doppler hirnversorg./Periorbitalart. 645 68,20 € 94,72 €
* Zweifelsfrei ergibt sich ein größerer Zeitaufwand beim Duplex nach 645, wenn das Verfahren farbcodiert ist und zugleich die Frequenzspektrumanalyse läuft.
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Author's imageIlias TsimpoulisChief Medical Officer bei Doctolib
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