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Corona-News

Alltag in der Notaufnahme: Ein 80-jähriger COVID-19-Patient mit schweren Atemproblemen wird vom Rettungsdienst in die Notfallambulanz eingeliefert. Gleichzeitig bringt ein anderer Rettungswagen eine 30-Jährige mit deutlicher COVID-19-Symptomatik in das überbelegte Krankenhaus. In der Corona-Krise müssen Ärztinnen und Ärzte bei erschöpften Intensivkapazitäten ethisch problematische Entscheidungen treffen. Das Auswahlverfahren der Triage bietet hier Hilfestellung, doch lässt das Strafrecht das ärztliche Personal in dieser Situation weitgehend allein. Es sagt ihm nicht, nach welchen Kriterien es in einem Konflikt handeln soll.

Infografik BeatmungWenn Bürger entscheiden dürften

Welche ärztliche Entscheidung würden aber die Bürger und Bürgerinnen bei einer möglichen COVID-19-Triage treffen? Die Universität Leipzig ließ unter der Leitung von Prof. Dr. Elisa Hoven in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Tat­ja­na Hörn­le vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht 1.000 Personen zu unterschiedlichen Triage-Konstellationen befragen.

Erfolgsaussicht entscheidend

Die meisten Teilnehmer stimmten für die klinische Erfolgsaussicht: 78 Prozent zogen den Patienten mit einer 90-prozentigen Überlebenschance dem mit einer nur 20-prozentigen Heilungsaussicht vor. Bei der Wahl, entweder einen 80-Jährigen oder einer 5-Jährigen retten zu können, entschieden sich 77 Prozent für das Kind, 20 Prozent für ein Losverfahren.

60 Prozent der Befragten sprachen sich auch dafür aus, dass eher eine Mutter von zwei Kindern, die Verantwortung für andere trägt, behandelt werden sollte statt einer kinderlosen Frau. Auch wer sich unverschuldet mit SARS-CoV-2 infiziert hat, sollte der knappen Mehrheit der Befragten zufolge bevorzugt werden. So stimmten 58 Prozent der Teilnehmer für den Patienten, der sich trotz Schutzvorkehrungen infizierte, und ließen denjenigen außen vor, der auf einer „Corona-Demo“ mitgelaufen war und die Hygieneregeln missachtet hatte. Insgesamt betrachtet waren hier jüngere Befragte strenger: Unter den 16- bis 31-Jährigen entschieden sich 68 Prozent für den unverschuldet Infizierten.

Systemrelevanz kein Kriterium

Bei der Frage, ob Erkrankte in systemrelevanten Berufen bevorzugt werden sollten, zogen gerade mal 25 Prozent der Befragten die Krankenschwester einer Bürokauffrau vor, 73 Prozent ließen den Zufall entscheiden. Zu der Frage, ob eine Behandlung abgebrochen werden sollte, um einen anderen Patienten mit besseren Erfolgsaussichten zu retten, ergab sich keine klare Meinung. Ein Thema, das laut der Forschungsgruppe vom Max-Planck-Institut weiter diskutiert und innerhalb der ethischen Leitlinien für die Ärzteschaft geklärt werden sollte.