Datenschutzrecht
Unbekannt, aber brisant
Krankenkassen: § 25b SGB V erlaubt Datenauswertung ohne Einwilligung
Seit zwei Jahren dürfen gesetzliche Krankenkassen die Abrechnungsdaten ihrer Mitglieder auswerten, um Gesundheitsrisiken zu erkennen und entsprechende Warnungen auszusprechen. Bisher überwiegt allerdings die Skepsis gegenüber diesem Verfahren.
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