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E-Health

Demnach erklärte das Ministerium am Montag in einem Schreiben an die Gesellschafter der Gematik, dass die Voraussetzungen für eine sichere flächendeckende Einführung des E-Rezepts in zwei Wochen nicht gegeben seien. Die bisherigen Tests reichen nicht aus, um einen sicheren Betrieb zu garantieren. Es werde außerdem deutlich, dass, „anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert, die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen“.

Die flächendeckende technische Verfügbarkeit ist gemäß § 360 Abs.1 Sozialgesetzbuch (SGB V) allerdings Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung. Es soll nun vorerst weiter getestet werden und die Einführung anders als bisher an das Erreichen zuvor definierter Ziele gekoppelt werden.

Zeitplan wurde im Vorfeld kritisiert

Im Vorfeld hatte es bereits massive Kritik gegeben, unter anderem weil in der Pilotphase seit Sommer statt der geplanten 1000 lediglich 42 echte Verordnungen die komplette Prozesskette durchlaufen hatten. Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Kliniken warnten eindringlich vor der geplanten Einführung im Januar und machten pikante Details öffentlich. Der Gesetzgeber müsse handeln und die Einführung absagen. Zuletzt forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Praxen auf, bei Zweifeln weiter Papierrezepte auszustellen.

Von nun an soll laut BMG gelten: Einführung erst, wenn die Erprobung abgeschlossen wurde. „Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt sind, soll die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen“, so das Schreiben.

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