Telematikinfrastruktur: Kassen wollen Erstausstattung nicht zahlen
A&W RedaktionUm die neue Telematikinfrastruktur (TI) nutzen zu können, benötigen Praxisinhaber verschiedene Komponenten und Dienste. Neue Kartenterminals, der VPN-Zugangsdienst oder die Anpassung des Praxisverwaltungssystems bedeuten nicht nur erheblichen Umrüstungsaufwand, sondern auch Kosten. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, Erstausstattung und Betriebskosten zu übernehmen. Doch die wollen nicht.