Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Solche Behandlungsentscheidungen müssen beispielweise getroffen werden,  wenn eine minderjährige Person bezüglich bestimmter Behandlungen (bspw. Impfungen) anderer Meinung als die Eltern ist oder die Meinungen getrennter Eltern zu medizinischen Eingriffen auseinandergehen.

Dabei bespricht Dr. Schlegel u. a. wann überhaupt ein Behandlungsvertrag zustande kommt, was es mit der Einsichtsfähigkeit von Minderjährigen auf sich hat, wie es um die Schweigepflicht bestellt ist und wann sie gebrochen werden kann.

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