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Finanzen

Ein kurzer Rückblick auf das Jahr 2022: Um die Kosten für das Befüllen von Gasspeichern in Deutschland zu decken, führte die damalige Bundesregierung die sogenannte Gasspeicherumlage ein. Diese Maßnahme wurde notwendig, um eine Gasmangellage in Folge des Ukraine-Kriegs zu verhindern. Die Umlage ist damit ein gesetzlich vorgegebener Bestandteil des Gaspreises und beträgt aktuell 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Zum neuen Jahr soll die Gasspeicherumlage wegfallen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.

Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Pakets zur Senkung der Energiepreise und soll Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen um jährlich rund drei Milliarden Euro entlasten. Auch bei den Strompreisen ist dann Entlastung in Sicht, sollte das Gesetz in Kraft treten. Denn die Strompreise am Markt richten sich nach dem teuersten Energieträger, und das ist meistens Gas. Ein günstigerer Gaspreis sorgt damit auch für einen niedrigeren Großhandelspreis.

Hoher CO2-Preis beeinflusst die Gasspeicherumlage

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxis mit Gas heizen, könnten durch diese Änderung jährlich zwischen 30 und 70 Euro einsparen – abhängig vom Energieverbrauch. Eine ähnliche Einsparung ergibt sich möglicherweise beim Strompreis: Geplant ist, die Netzentgelte beim Strompreis durch einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten zu senken. Daraus könnten Kunden ab 2026 durchschnittlich 1,5 Cent pro kWh sparen.

Allerdings schmälert der CO2-Preis die Ersparnis durch die weggefallene Gasspeicherumlage. Im Jahr 2026 beträgt der CO2-Preis zwischen 55 und 65 Euro und ist gesetzlich durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgeschrieben. Das BEHG setzt den Festpreis für Emissionszertifikate von 2021 bis 2026 fest, 2021 lag der vorgeschriebene Preis noch bei 25 Euro und ist seitdem jährlich gestiegen. Ab 2027 soll der europäische Zertifikatehandel greifen, damit werden Emissionszertifikate an der Börse gehandelt, was den CO2-Preis voraussichtlich noch weiter in die Höhe treibt. Berechnungen gehen davon aus, dass der Preis dann bei 100 bis 200 Euro liegen könnte. Hinter der Prognose steht gleichzeitig ein großes Fragezeichen, da politische Entscheidungen bis dahin die Entwicklung beeinflussen könnten.

So können Sie sich von den Gaspreisen unabhängiger machen

Trotzdem ist es schon jetzt ratsam, sich mit Alternativen zu befassen und eventuell einen Heizungstausch in den Blick zu nehmen. Derzeit fördert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung sowohl für Privatpersonen als auch für Einzel­unter­nehmen und frei­beruflich Tätige. Konkret bedeutet das: Niedergelassene mit eigener Praxisimmobilie können zum Beispiel einen Zuschuss von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Zu den förderfähigen Kosten zählen    

  • Anschaffungskosten der geförderten Heizungsanlage

  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme

  • Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen

Förderfähige Wärmeerzeuger sind unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie Biomasseheizungen. Auch beim Anschluss an ein Wärmenetz ließe sich von Fördermöglichkeiten profitieren, hier muss die zuständige Kommune allerdings die infrastrukturelle Voraussetzung dafür schaffen.

Geht der Heizungstausch von Vermietern aus, können sie zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Dazu müssen sie allerdings staatliche Förderungen in Anspruch nehmen und diese Zuschüsse von den Kosten abziehen. Der Mieterhöhung sind außerdem klare Grenzen gesetzt: Die umgelegten Kosten für den Einbau der neuen Heizungsanlage dürfen den Betrag von maximal 50 Cent pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren nicht übersteigen.

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