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Änderungen 2018: Diese neuen Regeln gelten jetzt für Anleger

von A&W Online

Mann am Laptop, im Hintergrund die Jahreszahl 2018 mit einem Kurs-Pfeil
Foto: kromkrathog - fotolia.com

Mehr Kostentransparenz bei Finanzprodukten, niedrigere Haftungsgrenzen beim Onlinebanking sowie ein Systemwechsel bei der Fondsbesteuerung, das sind nur einige der neuen gesetzlichen Vorgaben im Finanzsektor. Womit Bankkunden und Sparer ab sofort rechnen müssen.

Das neue Jahr beginnt mit Wortungetümen, die praktisch jeden Bankkunden betreffen: EU-Zahlungsdienstrichtlinie Payment Service Directive (PSD) 2, Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) II und Investmentsteuerreformgesetz. Das sind die wesentlichen Auswirkungen der umfangreichen Spielregeländerungen in der Finanzbranche:

Besseres Banking durch PSD 2

„Die neue Richtlinie macht Vieles einfacher und schneller“, sagt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber der Krumbacher GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung. Etwa bei Schreibfehlern in Überweisungen, da ist die Bank künftig verpflichtet, alle verfügbaren Informationen über den unberechtigten Empfänger herauszugeben. Auch die Haftungsgrenze bei Missbrauch von Karten oder Online-Banking sinkt von maximal 150 Euro auf 50 Euro, natürlich nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegen. Dafür werden die Sicherheitsvorgaben strenger: Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung wird Pflicht. Übersetzt heißt das, das alte, relativ unsichere Online-Banking-Verfahren mit Papier iTAN-Liste wird endgültig abgeschafft und beispielsweise durch die Kombination einer PIN-Eingabe mit einem extra TAN-Generator ersetzt. Wesentlich einfacher wird es dagegen, Unternehmen den Zugriff aufs eigene Konto zu erlauben. Datenschützer und so mancher Sicherheitsexperte warnen zwar vor dieser Option, aber auf der anderen Seite wird dadurch eine rechtliche Grundlage für die rasante Entwicklung in der elektronischen Finanzwelt geschaffen. Das Bezahlen in Onlineshops oder die Verwaltung mehrerer Konten durch eine Banking-App soll dadurch erleichtert werden. Jeder kann künftig selbst entscheiden, ob er solchen Anbietern den Zugriff auf das eigene Konto und damit auch auf wertvolle Daten geben möchte.

Transparenteres Anlegen mit MiFID II

Ganz dringend müssen Unternehmen handeln, die in 2018 Geld am Kapitalmarkt anlegen wollen. Sie brauchen einen Legal Entity Identifier (LEI), denn ohne Identifikationsnummer lassen sich keine Wertpapiere mehr kaufen. Privatpersonen hingegen benötigen den LEI nicht. Wissen sollte man aber, dass ab dem Jahreswechsel Telefongespräche mit dem Anlageberater aufgezeichnet werden. So soll sichergestellt werden, dass ausreichend auf Risiken hingewiesen wird und kundengerechte Produkte empfohlen werden. Zudem wird künftig genau über alle Kosten aufgeklärt, von den Gebühren und Provisionen beim Kauf über die zu erwartenden laufenden Kosten bis zu den Verkaufsentgelten. „Das macht aus meiner Sicht absolut Sinn“, sagt Investmentexperte Glogger, denn zum Beispiel bei Investmentfonds mit Beratung seien bisher sichtbare oder versteckte Kosten von bis zu vier Prozent pro Jahr zum Tragen gekommen: „In zehn Jahren verliert der Kunde dadurch immerhin 40 Prozent seines Vermögens an Kosten.“ Allerdings hat die hohe Transparenz auch ihren Preis. Für die Finanzbranche wird es immer aufwendiger und teurer, Kunden regelkonform zu beraten. Das könnte dazu führen, dass es sich schlicht nicht mehr lohnt, so etwas für jeden anzubieten (s. Interview auf der nächsten Seite).

Neues Investmentsteuergesetz

Die gute Nachricht vorweg: „Die Änderungen sind überschaubar und bringen für die allermeisten Anleger unter dem Strich keine Nachteile“, sagt Claus Walter, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Freiburger Vermögensmanagement. Investmentfondsbesitzer werden vielleicht über neue Begriffe wie Vorabpauschale oder Teilfreistellung in ihren Bankunterlagen stolpern, aber kaum jemand muss deswegen mehr Steuern zahlen. Manche können sich sogar etwas sparen, denn für die Steuererklärung werden gerade bei ausländischen Fonds weniger Dokumente gebraucht. Allerdings gibt es eine erhebliche Verschlechterung: Bisher waren Fonds, die vor 2009 erworben wurden, von der Abgeltungssteuer befreit. Diese Altfondsregelung wird zum Jahreswechsel ausgehebelt. Alle Produkte werden einfach einmal aus- und eingebucht, damit verlieren sie ab da den Bestandsschutz. Jedoch wird auch diese Änderung viele nicht treffen, denn für Erträge, die ab dem nächsten Jahr mit solchen Fonds erzielt werden, gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Bei Riester- und Rürupverträgen bleibt zudem alles automatisch beim Alten.

Die neuen Finanzspielregeln ab 2018 in Stichworten

• Haftungsgrenze für Kontomissbrauch sinkt von 150 auf 50 Euro
• iTAN-Papier-Verfahren beim Online-Banking läuft aus
• Bankkunden können Unternehmen den Zugriff auf das eigene Konto erlauben, um Bezahlvorgänge und externe Verwaltung zu erleichtern
• Unternehmen brauchen zum Wertpapierhandel einen Legal Entity Identifier. Eine Beantragung ist möglich beim Bundesanzeiger Verlag (www.leireg.de ), dem WM Datenservice (www.wm-leiportal.org) oder GS1 Germany (www.lei-direct.de).
• Telefongespräche mit dem Anlageberater werden aufgezeichnet
• Alle Kosten von Anlageprodukten müssen offengelegt werden
• Investmentsteuerreform bringt unter dem Strich keine Nachteile
• Erträge von vor 2009 gekauften Fonds werden ab 2018 steuerpflichtig
• Bis dahin mit solchen Altfonds erzielte Gewinne bleiben befreit und für zukünftige gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Person, Riester- und Rürupverträge bleiben unberührt

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