Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Der Finanzbedarf in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist laut der aktuellen Analyse deutlich höher als bislang vom Bundesgesundheitsministerium angenommen. Das IGES Institut hat im Auftrag der DAK-Gesundheit errechnet, dass die Finanzlücke 2023 bei 19 Milliarden Euro liegt und bis 2025 auf über 30 Milliarden Euro ansteigt. Im Fall eines wirtschaftlichen Einbruchs infolge eines Gasembargos durch Russland würde der Finanzbedarf im kommenden Jahr bereits rund 24 Milliarden Euro betragen.

Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, fordert deshalb, den Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) zu überarbeiten: „Weder begrenzt das Gesetz wirksam den Beitragsanstieg noch stabilisiert es langfristig die GKV-Finanzen. Das ist ein Destabilisierungsgesetz.“

Was sieht der Entwurf des GKV-FinStG vor?

Im Entwurf des GKV-FinStG sind Finanzierungsmaßnahmen vorgesehen, mit denen laut IGES ein Finanzierungsbedarf von 13,4 Milliarden Euro im kommenden Jahr gedeckt wäre. Die verbleibende Finanzierungslücke soll durch eine Beitragssatzanhebung gedeckt werden. Diese würde sich auf 0,4 Beitragssatzpunkte belaufen. Dies wäre bereits mehr als von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach in seiner Pressekonferenz zur Vorstellung der Eckpunkte des Gesetzentwurfes mit 0,3 Prozentpunkten angekündigt.

Laut IGES-Analyse wächst der Finanzierungsbedarf in den folgenden Jahren jedoch weiter deutlich an. Die vorgesehenen Finanzierungsmaßnahmen decken diesen Finanzierungsbedarf nur zu einem kleinen Teil: etwa 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2024 und etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2025. Der größere Teil des Finanzbedarfs bleibt ungedeckt.

Warum weitere Beitragserhöhungen der GKV keinen Sinn machen

Diese Lücken könnten nicht erneut größtenteils die Beitragszahler schließen, da die Beitragssteigerungen in den Sozialsystemen – Krankenkassenbeiträge, Pflege und Arbeitslosenversicherung zusammengenommen – bereits im kommenden Jahr an einen Prozentpunkt heranreichen. „Minister Lauterbach hat strukturelle Reformbedarfe in der GKV festgestellt, reagiert darauf aber zum überwiegenden Teil mit Einmalmaßnahmen,“ sagte Storm. „Die Rücklagen der Krankenkassen und die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds kann man nur einmal ausgeben.“

Völlig unverständlich sei schließlich, dass die Finanzlücke teilweise mit Darlehen geschlossen werden soll. „Da das Darlehen bis spätestens 2026 zurückgezahlt werden muss, werden hier die Probleme in die Zukunft verschoben“, sagte Storm. „Finanzlücken im Sozialsystem mit Darlehen schließen zu wollen, ist fiskalpolitischer Zynismus.“

Als Alternativen, die eine strukturelle Wirkung entfalten und die GKV-Finanzen langfristig stabilisieren würden, nannte Storm kostendeckende Beiträge für ALG-II-Beziehende, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sowie eine Senkung der Mehrwertsteuersenkung auf Arzneimittel, die schon der GKV-Spitzenverband vorgeschlagen hatte. „Bei beiden Maßnahmen handelt es sich um strukturelle Reformen, die eine mittel- bis langfristige Wirkung haben“, sagte Storm.