Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

„Die Bedingungen für eine Weiterbildung im niedergelassenen Bereich sind deutlich besser geworden.“ Mit dieser Botschaft leitete Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ihre Rede auf der Vertreterversammlung ihrer Organisation in Hamburg ein. „In der vergangenen Woche haben wir gemeinsam mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) die Verhandlungen für das Förderprogramm der Weiterbildung im ambulanten Bereich abgeschlossen“, so Feldmann.

7.500 Förderstellen in der Weiterbildung

Am 1. Juli tritt die Vereinbarung in Kraft. Sie schreibt fest, dass künftig 7.500 Förderstellen in der Weiterbildung Allgemeinmedizin und 1.000 Förderstellen in anderen fachärztlichen Bereichen bundesweit angeboten und mit einer Vergütung versehen werden müssen, die im Krankenhaus üblich ist. Somit erhalten Weiterbildungsassistenten künftig 4.800 Euro pro Monat. „Mit dieser Vereinbarung ist ein Instrument geschaffen worden, um die ambulante Weiterbildung in der Allgemeinmedizin deutlich attraktiver zu machen“, so Feldmann.

Förderung der Kompetenzzentren

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen haben nun bis zum 1. Oktober Zeit, sich auf die zu fördernden Facharztgruppen zu einigen. Ein zweiter Teil der Vereinbarung betrifft die Förderung der Kompetenzzentren und Koordinierungsstellen, für die fünf Prozent der jährlichen Fördersumme aller Weiterbildungsbereiche zur Verfügung gestellt werden. Feldmann: „Auf konkrete Bestimmungen müssen wir uns mit DKG und GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2017 einigen.“

Darüber hinaus ging sie in ihrer Rede auf die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) ein. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit dem Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen hat, die AAPV weiter auszubauen und zu stärken. Die Anforderungen an die hausärztlichen Kompetenzen dürfen jedoch nicht durch Curricula und theoretische Informationsvermittlung überhöht werden“, erklärte Feldmann. Ein Hausarzt begleite seine Patienten und deren Familien über Jahre, häufig Jahrzehnte. Es gehöre zu seinen ureigenen Aufgaben und Kompetenzen, Patienten auch in der letzten Phase des Lebens zu begleiten. „Wenn die Krankenkassen nun fordern, dass ein Hausarzt für die AAPV Fortbildungen vorweisen können muss, die fast für den Erwerb der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin reichen, dann ist das eindeutig kontraproduktiv – und nutzt erst recht nicht den betroffenen Patienten. Ich gehe aber davon aus, dass wir auch hier mit den Krankenkassen zeitnah eine Einigung erzielen werden.“