Regress gegen verstorbenen Arzt: Erben müssen zahlen
Marzena SickingDie unzulässige Verordnung von Arzneimitteln kann ein Verfahren der Krankenkasse zur Prüfung von Regressansprüchen nach sich ziehen. Verstirbt der betroffene Arzt in der Zwischenzeit, haben die Erben das Nachsehen: Die Ansprüche enden nicht mit dem Tod des Arztes, sie müssen zahlen.