Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Jeder freut sich, wenn er eine Steuerrückerstattung erhält. Aber viele wollen lieber gleich mehr Netto vom Brutto, statt einmal im Jahr zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V (VLH) erklärt in einer aktuellen Mitteilung, wie das konkret geht.

Kosten, die beim Freibetrag zählen

Bestimmte Kosten, die regelmäßig entstehen und mehr als 600 Euro im Jahr betragen, können zum Freibetrag werden. Mit “bestimmten Kosten” sind Ausgaben gemeint, die steuerlich abgesetzt werden können. Also alles, was in eine der folgenden Kategorien fällt: außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Werbungskosten. In punkto Freibetrag besonders interessant sind Ausgaben, die mit dem Beruf zusammenhängen, also Werbungskosten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Weg zur Arbeit oder auch die Kosten für eine zweite Wohnung am Arbeitsort.

Werbungskosten der Vermieter

Ebenfalls interessant sind Werbungskosten, die einem Vermieter entstehen – zum Beispiel für Immobilienkredite, Handwerker oder Hausnebenkosten. Auch Unterhaltszahlungen – die zu den außergewöhnlichen Belastungen bzw. Sonderausgaben gehören – oder Kinderbetreuungskosten – die zu den Sonderausgaben zählen – lassen sich gegebenenfalls als individueller Freibetrag eintragen.

Ein Beispiel: Fährt ein Arbeitnehmer jeden Tag 35 Kilometer zur Arbeit, dann hat er gemäß der Pendlerpauschalenberechnung jährliche Fahrtkosten in Höhe von rund 2.310 Euro. Davon zieht er die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ab, die der Staat bei jedem Arbeitnehmer automatisch berücksichtigt. Übrig bleiben 1.310 Euro, die sich der Arbeitnehmer als individuellen Freibetrag eintragen lassen kann. Denn es handelt sich um steuerlich absetzbare Werbungskosten, die regelmäßig entstehen und – auch unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale – bei über 600 Euro im Jahr liegen.

Mehr Geld dank Freibetrag

Das Gleiche gilt für einen Vermieter, der wegen seiner vermieteten Wohnung oder des vermieteten Hauses Verluste hat, wie auch für einen Vater, der regelmäßig Unterhalt an seine zwei erwachsenen Kinder während der Studienzeit überweist.

In unseren genannten Beispielfällen haben der Pendler, der Vermieter und der Vater dank ihres persönlichen Freibetrags mehr Geld pro Monat zur Verfügung. Im Übrigen kann sich jeder Steuerzahler auch mehrere Freibeträge in der Summe eintragen lassen – solange die Bedingungen dafür jeweils erfüllt sind.

Diese Pflichten gelten für den persönlichen Freibetrag

Jeder, der sich einen Freibetrag eintragen lässt, muss zwei Dinge beachten:

1. Er ist im folgenden Jahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das klingt zunächst wie eine lästige Nachweispflicht für die Korrektheit der beantragten Freibeträge. Tatsächlich kann die Abgabe der Steuererklärung für den Einzelnen aber durchaus zum Vorteil werden, schließlich kommen im Laufe eines Jahres häufig etliche absetzbare Kosten hinzu.

2. Wenn der eingetragene Freibetrag nicht mehr der Realität entspricht, muss das in der Regel dem Finanzamt unverzüglich mitgeteilt werden.

Fristen beachten und Weihnachtsgeld erhöhen

Noch bis 30. November 2016 kann sich jeder Steuerbürger einen Freibetrag für das laufende Jahr eintragen lassen. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag – wird er vom Finanzamt eingetragen, verteilt der Finanzbeamte den Freibetrag auf die noch verbleibenden Monate des Jahres 2016.

Unser Tipp für MFA und angestellte Ärzte, die mit ihrem Novembergehalt auch Weihnachtsgeld bekommen: Beantragen Sie Ihren Freibetrag künftig schon im September. Wird er eingetragen, verringert sich die Lohnsteuer ab dem Folgemonat – und auch das Weihnachtsgeld im November fällt üppiger aus. Je nachdem, wie hoch der persönliche Freibetrag ist, kann das Weihnachtsgeld sogar ganz ohne Lohnsteuerabzüge auf das Konto überwiesen werden.

So kann der individuelle Freibetrag beantragt werden

Für die Beantragung eines persönlichen Freibetrags gibt es zwei Formulare, entweder beim Finanzamt vor Ort oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF, https://www.formulare-bfinv.de/). Ein Formular heißt “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung” und ist für alle, die entweder erstmals oder aber einen höheren Freibetrag als im Vorjahr beantragen. In beiden Fällen sollten die Angaben glaubhaft dargestellt und mit entsprechenden Nachweisen untermauert werden – zum Beispiel durch die Kopie des Arbeitsvertrages, des Immobilienkredits oder des Bescheids über die Unterhaltszahlungen.

Das zweite Formular trägt den Titel “Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung” und ist für diejenigen, bei denen sich die Anzahl der Kinder geändert hat oder die einen Freibetrag in gleicher Höhe wie im Vorjahr beantragen.

Zur Info: Wer einen Freibetrag beantragt, muss nicht mehr jedes Jahr aktiv werden; der Freibetrag ist auf Antrag für zwei Jahre gültig (BMF, Schreiben vom 21. Mai 2015).