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Steuern

Zugegeben: Auch eine Praxisgründung ist ein Schritt mit weitreichenden Konsequenzen. Wer jedoch den Mann oder die Frau fürs Leben gefunden hat und bereit ist, die Ringe zu tauschen, der schließt damit den wohl weitreichendsten Vertrag seines Lebens ab.

Besonders deutlich wird das bei der Steuer. Hier profitieren frisch gebackene Eheleute nicht nur von höheren Freibeträgen und diversen Wahlmöglichkeiten in Sachen Steuerklasse. Sie können auch bei ihrer Steuererklärung gemeinsame Sache machen. Dank der sogenannten gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten und Verpartnerten sparen sie nicht nur eine Menge Arbeit, weil die lästige Arbeit nur einmal anfällt. Das integrierte Ehegattensplitting ist im besten Fall auch eine Lizenz zum Steuern sparen – je nachdem, was die einzelnen Partner verdienen.

Rechenkünste in der Amtsstube

Wie fast alles im deutschen Steuerrecht ist das Verfahren allerdings auch hier vergleichsweise kompliziert. Um zu ermitteln, wie viel Einkommensteuer ein Ehepaar zahlen muss, geht das Finanzamt folgendermaßen vor.

  1. Im ersten Schritt rechnen die Beamten die zu versteuernden Einkommen des Paares zusammen.
  2. Das Ergebnis wird durch zwei geteilt (gesplittet).
  3. Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet.
  4. Nun wird das Ergebnis dieser Rechnung wieder verdoppelt – und ergibt die Einkommensteuer für das Paar.

Was die Steuerprogression bewirkt

“Erst teilen, dann verdoppeln” klingt zunächst nach einem Nullsummenspiel. Das Verfahren kann aber vierstellige Summen sparen. Vor allem, wenn die Gehaltsunterschiede zwischen den Partner groß sind. Schuld ist die sogenannte Steuerprogression. Sie sorgt dafür, dass der Steuersatz für Menschen mit geringem Einkommen niedrig ist und sich dann aber schrittweise mit dem Einkommen erhöht. Eine abhängig vom Einkommen progressive Besteuerung führt dazu, dass Personen mit höherem Einkommen auch einen höheren Anteil ihres Einkommens an Steuern zahlen müssen.

Angenommen Person A verdient 10.000 Euro und müsste dafür beispielsweise 10 % Steuern zahlen. Sie käme damit auf einen Betrag von 1.000 Euro. Person B mit einem Einkommen von 20.000 Euro hätte in der höheren Steuerklasse in unserem Beispiel aber einen Steuersatz von 15 %. Es wären somit schon 3.000 Euro statt 2.000 Euro für die Steuer fällig. Person B zahlt damit bei doppeltem Einkommen mehr als das Doppelte von Person A an Steuern. Die Folgen der Steuerprogression belegt auch das folgende Beispiel.

Beispielrechnung Ehegattensplitting

Lea und Arne haben sich im Medizinstudium kennengelernt. Arne arbeitet inzwischen als Assistenzarzt und verdient 50.000 Euro brutto pro Jahr. Lea bereitet sich aufs Examen vor. Damit sparen sie im Vergleich zu einem unverheirateten Paar gut 5.000 Euro Steuern pro Jahr.

Hätte Arne nach einiger Zeit ein Jahresbrutto von 60.000 Euro und Lea als Berufsanfängerin 40 000 Euro, könnten sie dank ihrer Ehe zwar immer noch Steuern sparen. Da der Einkommensunterschied deutlich geringer ist, läge der Vorteil aber nur noch bei 432 Euro.

Tipp: Der Splitting-Vorteil gilt immer rückwirkend für das Jahr, in dem ein Paar geheiratet hat. Ob ein Paar in der Silvesternacht heiratet oder das markante Datum im Februar 2022 ausnutzt, ist steuerrechtlich also egal.